Ib M Consulting

  Ingenieurbüro Merklein

STRATEGIE. MANAGEMENT. VERMITTLUNGEN. ORGANISATION. PLANUNG. TEC FRANCHISING.     

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Allgemeines

    1.1  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch Ib M Consulting-Ingenieurbüro Merklein (kurz: Ib M Consulting) und ihre Erfüllungsgehilfen erbracht werden.

    1.2 Ib M Consulting und ihre Erfüllungsgehilfen liefern ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    1.3 Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich wiedersprochen wird.

    1.4 Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Ib M Consulting per Brief, signierter E-Mail oder Fax.

    1.5 Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Ib M Consulting berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder Aufträge zu streichen.

    1.6 Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Geschäftsbedingungen hergeleitet werden.

     

    2. Angebot und Vertragsabschluss

    2.1 Die Angebote der Ib M Consulting sind freibleibend und unverbindlich

    2.2 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Ib M Consulting einen Auftrag des Kunden schriftlich per Brief, signierter E-Mail oder Fax bestätigt.

    2.3 Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Neuberechnungen oder Vertragsveränderungen.

    2.4 Bei Dienstleistungsverträgen gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine schriftliche Termin- und Preiszusage als verbindlicher Richtpreis/ Richttermin und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhergesehene Termine und Preisänderungen eintreten können.

     

    3. Preise und Zahlungsbedingungen

    3.1 Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung.

    3.2 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

    3.3 Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

    3.4 Nicht vorhersehbare Änderungen berechtigen Ib M Consulting zu einer entsprechenden Preisanpassung.

    3.5 Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    3.6 Skonti werden nicht gewährt.

    3.7 Sämtliche Bankkosten, die bei der Bezahlung aus dem Ausland anfallen, sind durch den Kunden zu tragen.

    3.8 Ib M Consulting behält sich vor, Lieferungen und Leistungen im Einzelfall gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.

    3.9 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    3.10 Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

    3.11 Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

    3.12. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Ib M Consulting gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.

    3.13 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Ib M Consulting zum sofortigen Rücktritt von Liefer- oder Leistungsverträgen, ohne besondere vorherige Ankündigung, berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen der Ib M Consulting gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Ib M Consulting andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Ib M Consulting weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Ib M Consulting steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Aufrechterhaltung der Leistung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist Ib M Consulting berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

    3.14 Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

    3.15 Ib M Consulting ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. 

     

    4 Eigentumsvorbehalt

    4.1 Die Ib M Consulting behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Waren und ihm erbrachten Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Ib M Consulting nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Ib M Consulting teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit. 

     

    5. Liefer- und Leistungszeiten

    5.1 Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

    5.2 Leistungsverzögerungen im Falle höherer Gewalt, sowie auf Grund von Ereignissen, die der Ib M Consulting die Dienstleistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc. - gleich ob diese im eigenen Betrieb oder bei Dritten eintreten, sind aus technischen Gründen möglich. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

    5.3 Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Ib M Consulting zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Ib M Consulting nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Leistungsverzug, den die Ib M Consulting zu vertreten hat, haben Kunden unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht vom Rücktritt des Vertrages.

    5.4 Die Ib M Consulting ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

     

    6. Gewährleistung, Haftung

    6.1 Die Ib M Consulting gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, behaftet sind. Dies gilt nur, sofern diese Eigenschaften nicht ausdrücklich gegen den Rat der Ib M Consulting verlangt wurden.

    6.2 Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Ib M Consulting darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Leistungen nichts geändert werden.

    6.3 Die Weitergabe von Diensten oder Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Ib M Consulting nicht gestattet

    6.4 Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl Ib M Consulting auf Nachbesserung oder Ersatzleistung.

    6.5 Für Nachbesserung und Ersatzleistung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltenden Gewährleistungspflicht. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung / Ersatzleistung steht dem Kunden ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.

    6.6 Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch die Ib M Consulting.

    6.7 Soweit die Ib M Consulting einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten von der Ib M Consulting übernommen. Frachtkosten und -risiken gehen zu Lasten des Kunden. 

     

    7. Software

    7.1 Bei Softwarefehlern Dritter ist die Ib M Consulting nicht haftbar, sofern sie nicht zum Zeitpunkt der Auslieferung darüber informiert war.

    7.2 Es wird keine Gewähr übernommen, dass Software einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.

     

    8. Haftung des Kunden

    8.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Ib M Consulting und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste und Programme von der Ib M Consulting oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt.

    8.2 Bei Fehlanwendung bzw. -bedienung, insbesondere unter Nichtbeachtung mitgelieferter Dokumentation, haftet der Kunde für alle Folgen und Nachteile.

    8.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Ib M Consulting verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Ib M Consulting unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über

     

    9. Sonstige Schadensersatzansprüche

    9.1 Für Schadensersatzansprüche, die aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder Verdienstausfälle entstanden sind, haftet die Ib M Consulting nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    9.2 Befindet sich die Ib M Consulting mit der ihr obliegenden Leistung in Verzug, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadensersatz werden maximal 5% vom pauschalen Auftragswert festgesetzt.

     

    10. Anwendbares Recht

    10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Ib M Consulting und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

    10.2 Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen.

    10.3 Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, wird als Gerichtsstand Aachen vereinbart.

    10.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so tritt statt dessen die ihr nahekommendste gesetzliche Bestimmung in Kraft und es wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt